Allgemeine Geschäftsbedingungen ratioZEIT

§ 1 Allgemeines
1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Mündliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Schweigepflicht
1. Wir verpflichten uns, über alle, uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten sowie über Arbeitsergebnisse, Beobachtungen und Erfahrungen, Dritten gegenüber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnis stillschweigen zu bewahren.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
​1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme durch den Besteller freibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahmeerklärung oder bis zur Leistungserbringung von uns jederzeit wiederrufen werden.
2. Angebote werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Leistungserbringung verbindlich.
3. Die in Katalogen, Rundschreiben oder dergleichen enthaltenen Angaben zu Preisen und Leistungen sind unverbindlich – soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
4. Angebote und Angebotsunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Angebotserstellers nicht Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 4  Leistungsumfang
1. Für den Umfang der Leistungen sind unsere Angaben in der Auftragsbestätigung, soweit keine Auftragsbestätigung vorliegt, die Angaben in unserem Angebot, maßgeblich.
2. Erweiterungen zum vereinbarten Leistungsumfang müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
3. Erweitert sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen der Leistungsumfang so sind wir berechtigt die entstehenden Kosten zu berechnen.

§ 5 Preise
1. Preise gelten in EURO zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Mehrwertsteuer.
2. Den in unseren Angeboten / Auftragsbestätigungen genannten Preisen, liegt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe / Auftragsbestätigung bestehende Kalkulation zugrunde.
3. Tritt eine wesentliche Änderung der Ausgangssituation nach Vertragsabschluss ein, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise um den anteiligen Mehraufwand zu erhöhen. Der Besteller erhält hiervon Nachricht.

§ 6  Höhere Gewalt
1. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhersehbaren, ungewöhnlichen Umständen gehindert sind, die trotz der nach den Umständen des Falls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich – insoweit diese Umstände zu Verzögerungen führen – die Leistungserbringung in angemessenen Umfang. Wird durch diese Umstände die Leistungserbringung unmöglich, so sind wir von der Leistungserbringung frei.
2. Wenn die Ursachen der Umstände mehr als 2 Monaten andauert, sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7  Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserstellung zuzüglich 2 Tage Postweg ohne jeden Abzug zu bezahlen und freizugeben.
2. Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
3. Die Annahme von Wechsel bleibt uns vorbehalten und erfordert besondere Verträge.

§ 8  Eigentumsvorbehalt
1. Die Ergebnisse unserer erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Eine Weiterveräußerung dieser Leistungen mit nicht erfolgter vollständigen Bezahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von uns zulässig.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

§ 9  Gewährleistung
1. Im Falle einer mangelhaften Leistungserstellung werden wir durch eine Nachbesserung unserer Wahl den Mangel beseitigen. Schlagen diese Maßnahmen fehl, so kann der Vertragspartner die Vergütung verhältnismäßig herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 10  Haftung
1. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob vorsätzliches Handeln vorliegt oder es sich um Vertragswesentlicher Pflichten unsereins handelt.
2. Soweit wir dem Grunde nach gemäß Absatz 1 haften, ist die Haftung ausgeschlossen:

a)  für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, soweit Ersatz von mittelbaren oder Folgeschäden verlangt wird;
b) für Schäden die vom Besteller beherrscht werden können;
c) für nicht vertragstypische, vorhersehbare Schäden;
d) für Schäden, soweit sie das Dreifache des Vereinbarten Leistungsumfangs überschreiten.

3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, sonstigen Organe, leitenden oder nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund von Personenschäden bleiben unberührt.

§ 11  Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Heilbad Heiligenstadt
2. Für die Beziehungen zwischen uns und dem Geschäftspartner ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung zu bringen.
3. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages zwischen den Geschäftspartnern unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommt.